• 18.12.2010 17:20 - Wechselkennzeichen
von Nobbi in Kategorie Allgemein.

Aus gewechselt – wie die Politik das Wechselkennzeichen erledigt.

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hat ein Wechselkennzeichen angekündigt, mit dem mehrere Motorräder oder Autos, nicht aber Autos und Motorräder abwechselnd gefahren werden dürfen. 2011 bekommt er es nun, belastet vom Kollegen Bundesfinanzminister und der Versicherungswirtschaft.

Wolfgang Schäuble (CDU) will sparen und daher auf keinen Cent der lukrativen Kfz-Steuer verzichten. Und so soll für jedes der maximal drei Fahrzeuge, die sich sozusagen ein Wechselkennzeichen teilen, die volle Steuer fällig werden – obwohl immer nur ein Fahrzeug bewegt wird. Schon damit sei das Wechselkennzeichen tot, zitiert die Fachzeitschrift „Oldtimer Markt“ den Parlamentarischen Staatsekretär im Bundesverkehrsministerium, Andreas Scheuer (CSU). Laut Scheuer habe „die angespannte Haushaltslage“ dazu geführt, „dass das Finanzministerium jede Form von Mindereinnahme ablehnt.“

Doch auch die Versicherungswirtschaft ist aktiv. Die Einfachlösung, die Prämie für das teuerste Fahrzeug solle für alle drei Motorräder oder Autos ausreichen, weist Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft zurück. Aus deren Sicht muss stattdessen jedes Fahrzeug berechnet werden, möglicherweise aber in einem entgegenkommenden neuen Tarifmodell. Dazu werde es individuelle Prämienangebote geben, so Rüter de Escobar in der Westdeutschen Allgemeinen. Ob die noch jemand braucht, wird sich nicht nur Peter Ramsauer fragen.


Ende der Kuchenbleche?

Ein Verordnungsentwurf zur Einführung kleinerer Kennzeichenschilder gibt Anlass zur Hoffnung. So stellt das Bundesverkehrsministerium fest, dass 22 x 20 Zentimeter (B x H) z.B. auch in Österreich und Frankreich Verwendung finden und es prinzipiell keine Alternative zur Einführung gibt.

Selbst die fotografische Erkennbarkeit durch Radaranlagen sei gewährleistet, hätten Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt) gemeinsam mit der Polizei ergeben. Da die Durchführung als nachhaltig gilt, den Umweltschutz nicht beeinträchtig, keine gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat, keine Bürokratie- oder sonstigen Kosten, ja, nicht einmal Haushaltsausgaben des Bundes, der Länder oder Kommunen entfacht und keines Vollzugsaufwandes bedarf – wie der Entwurf minuziös auflistet – ist die Chance, dass der Verordnungsentwurf von der Bundesregierung beschlossen werden kann, relativ hoch.



Beliebteste Blog-Artikel:

Melden Sie sich an, um die Kommentarfunktion zu nutzen
Xobor Xobor Blogs
Datenschutz